Kostenvorteil
Ein Rechenbeispiel [pdf]
Für eine langfristige operativ-vertriebliche Kooperation mit Sovendis gilt:
Neben zahlreichen weiteren Vorteilen, die für eine Beauftragung von Sovendis sprechen, sollte der Kostenaspekt gegenüber einer Festanstellung berücksichtigt werden. Das Sovendis-Preismodell zeichnet sich nachweislich dadurch aus, dass es deutlich günstiger ausfällt und leichter kalkulierbar ist.
Eine detaillierte Personalkostenrechnung würde hier sicher zu weit führen. Fundiertes Material steht u.a. beim Institut der Deutschen Wirtschaft (www.iwkoeln.de) zur Verfügung. Die Publikation IW-Trends 31. Jahrgang, Heft 2/2004 (auf Basis von Infratest Sozialforschung und Statistischem Bundesamt) ist die Grundlage für unsere Beispielrechnung.
Wir vergleichen die Kosten für einen fest angestellten Sales Account Manager (Senior), der ein angenommenes jährlichen Brutto-Zielgehalt von 70.000,- € bezieht mit einem Honorar für Sovendis in derselben Höhe.
Bitte beachten Sie, dass dies eine willkürliche Zahl zur Verdeutlichung des Prizips ist.
In beiden Fällen bleiben variable Kosten wie Reisekosten, Spesen, Telefon- und Benzinkosten unberücksichtigt. Weitere Erläuterungen s.u.

Unsere einfache Rechnung zeigt, dass ein eigener Vertriebsmitarbeiter über 47 % teurer ist als eine entsprechende Sovendis-Beauftragung, wobei hier nicht einmal Kosten für Arbeitsgerichtsprozesse bei Kündigungen, Abfindungen, Weiterzahlungen des Gehaltes nach Freistellung usw. berücksichtigt wurden. Ebenfalls unberücksichtigt bleibt der Kostenvorteil durch Nutzung eines Home Office anstelle der Büro-Infrastruktur des Klienten.
In der Gesamtsicht - also bei Berücksichtigung der Kosten und der qualitativen Vorteile des Sovendis-Modells - sollte eine Beauftragung ernsthaft in Erwägung gezogen werden, sobald vertriebliche Unterstützung erforderlich ist!
Erläuterungen:
Die Struktur der Arbeitskosten lt. amtlicher Statistik sieht wie folgt aus. Die Werte in eckigen Klammern haben wir hinzugefügt.

Die Statistik benutzt die sog.
Personalzusatzkostenquote für die Darstellung von zusätzlichen Kosten, die bei einer Festanstellung anfallen. Sie betrug im von der Statistik betrachteten Zeitraum in den alten Bundesländern etwas über 78%. Diese Quote setzt die Personalzusatzkosten zum sog.
Direktentgelt in Beziehung.
Um das Direktentgelt oder „Entgelt für geleistete Arbeit“ (Zeile 1.) zu berechnen, werden bei Angestellten vom Bruttojahreslohn die Sonderzahlungen wie Gratifikationen, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen und das Entgelt für arbeitsfreie Tage (Urlaub, Krankheit, gesetzliche Feiertage usw.; Zeile 2.) abgezogen.
Dieses Entgelt für arbeitsfreie Tage (Zeile 2.) sowie die Sonderzahlungen (Zeile 3.) machen im produzierenden Gewerbe 37% des Direktentgeltes aus. Wir benutzen in unserem Rechenbeispiel diesen Wert, obwohl er im Dienstleistungssektor deutlich höher sein dürfte. Die Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen (Zeile 5.) und die sonstigen Personalzusatzkosten (Zeile 6.) machen laut Statistik gut 40 % des Direktentgeltes aus.
Neben diesen Kosten fallen i. d. R. weitere Aufwendungen in nennenswerter Höhe an wie Personalsuche und –administration, Arbeitsgerichtsprozesse bei Kündigungen, Abfindungen, Weiterzahlungen des Gehaltes nach Freistellung u. a.. Unsere Beispielrechnung oben berücksichtigt einige dieser Kosten nicht, da sie sehr individuell und schwer zu beziffern sind.
Im operativen Vertrieb, bei Management und Beratung müssen u. a. weitere Kosten für PKW-Fuhrpark, IT-Ausstattung wie Notebook und Zubehör sowie Mobiltelefon berücksichtigt werden.